
Webcam Recht
Die Webcams von "Hans aus dem Dorf" haben den alleinigen Zweck die
Aufnahme einer Wetterlage im Internet öffentlich zur Verfügung zu
stellen.
Sie dient nicht dem Zweck einer Personenüberwachung. Sollte doch eine Person auf einem veröffentlichten Bild zu sehen sein so
geschieht das nicht vorsätzlich. Dem Betreiber dieser Webseite ist die Gesetzeslage bekannt und er handelt auch in diesem Sinne.
Sollten
sich Personen durch den Betrieb der Webcam belästigt fühlen, so bittet
der Autor der Seite sich mit ihm in Verbindung zu setzen.
Sollten Personen auf der Seite zu sehen sein so handelt der Autor nach folgendem Grundsatz :
Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung
von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit.
Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein.
Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet,
ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig.
Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein,
vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.
Anmerkung: Alle hier veröffentlichten Bilder sind max. wenige Minuten zu sehen, es sind Videosequenzen die automatisch überschrieben werden.
Es findet keine Aufzeichnung oder Speicherung auf Datenträgern statt. Es ist also nicht möglich ältere Videosequenzen abzurufen.
Das heißt bei technischen Störungen oder Stromausfällen, kann es sein das Videosequenzen kurzfristig länger online sind als geplant.
Logitech QuickCam 3000
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